Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG):

Das EEWärmeG schreibt bei Neubauten die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien vor. 30 Prozent der verbrauchten Energie muss aus regenerativen Energiequellen stammen. Neben flüssiger und fester Biomasse können hierbei unter anderem auch Geothermie, Umweltwärme, Holzpellets und Solarenergie verwendet werden. Maßnahmen wie die Nutzung von Abwärme, die besonders effektive Dämmung eines Gebäudes oder der Anschluss an ein effizientes Nah- oder Fernwärmenetz können dies jedoch ersetzen. Je nach verwendeter Menge an erneuerbarer Energie und Effizienzgrad der eingesetzten Geräte können Fördergelder vom Staat beantragt werden.

Seit Januar 2010 müssen in Baden-Württemberg alle Gebäude, nach dem Austausch einer Heizungsanlage, mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs durch regenerative Energien abdecken.

Fragen Sie vor jedem Neu- oder Umbau eines Gebäudes bzw. Ihrer Heizanlage unsere Energieberater. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. So sparen Sie Geld und schonen die Umwelt.

Unsere Energieberatung erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: +49 7531 803-395 oder unter <//u>>energieberatung@stadtwerke.konstanz.de

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